Fragen und Antworten

Aufgrund der Jahreszeit erinnern wir an die Durchführung des Winterdienstes rund um Ihr Haus. Der Winterdienst ist Vorschrift und dient der unfallfreien Begeh- und Befahrbarkeit von Wegen und Straßen - so heißt es im Gesetzestext.

Wir geben den Hinweis, dass wenn eine Person auf ungeräumten Wegen stürzen und sich verletzen sollte, derjenige in der Haftung ist, der den Winterdienst hätte durchführen müssen.

Zum Wohle aller Mitbewohner wie auch Besucher Ihres Hauses ist es wichtig, dass darauf geachtet wird, dass der Schneeräum- bzw. Streupflicht gewissenhaft nachgekommen wird.

Alle Infos darüber, welche Flächen an Ihrem Haus genau geräumt bzw. gestreut werden müssen und welche Mittel hier zulässig sind, können Sie auf unserer Homepage unter "Service - Winterdienst" finden.