Allgemeine Hinweise zum Thema Rauchmelder
Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Informationen rund um die Rauchwarnmelder zusammengestellt.
Selbstverständlich geben wir Ihnen bei noch offenen Fragen gerne Auskunft.
In unserem Wohnungsbestand sind Rauchwarnmelder der Firmen MINOL und Ei verbaut. Die jeweiligen Bedienungsanleitungen haben wir Ihnen mit Ihren Vertragsunterlagen bzw. zum Zeitpunkt des Einbaus/der Herausgabe ausgehändigt.
Unser gesamter Wohnungsbestand ist mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Hier haben wir uns an die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen gehalten (§ 49 Abs. 7 BauO NRW), und darüber hinaus noch Rauchwarnmelder in mehr Räumen als gesetzlich vorgeschrieben installiert.
Die Wartung erfolgt größtenteils gemäß BauO NRW durch den jeweiligen Mieter, dieses hat zum Vorteil, dass weder laufende Kosten noch zusätzliche Störungen der Privatsphäre durch Handwerker entstehen.
In den Treppenhäusern und Kellern sind keine Rauchwarnmelder installiert.
Hinweis für gehörlose und schwerhörige Personen:
Bei besonderen Bedingungen, wie z. B. der Schwerhörigkeit oder Taubheit zahlen die Krankenversicherungen (Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18.06.2014, Az.: B 3 KR 8/13 R) die Ausstattung der Wohnung mit speziellen Rauchwarnmeldern für Gehörlose. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Wartung der Rauchwarnmelder:
Der Rauchwarnmelder muss von den Mietern entsprechend der Landesbauordnung NRW gewartet (getestet) werden. Vorgeschrieben ist eine jährliche Wartung, wir empfehlen jedoch den Rauchwarnmelder mindestens einmal im Monat auf seine Funktionsfähigkeit hin zu testen. Bitte beachten Sie dabei die Bedienungsanleitung (in Ihren Unterlagen).
INFORMATIONEN zum installierten MINOL-Rauchwarnmelder in der Übersicht:
Der Alarmton des Rauchwarnmelders ist ein lautes akustisches Signal (ca. 85 Dezibel - entspricht der Lautstärke einer Motorsäge in direkter Nähe), welches Sie auch in angrenzenden Räumen wahrnehmen.
Die Rauchwarnmelder sind mit einer festinstallierten 10-Jahres-Batterie ausgestattet. Somit sind die Rauchwarnmelder unabhängig von der Stromversorgung. Sollte die Spannung (niedriger Ladestand) bald nicht mehr ausreichen, warnt der Rauchwarnmelder u. a. mit einer zusätzlichen gelben LED. Der Rauchwarnmelder sollte dann innerhalb von 30 Tagen ausgetauscht werden - rufen Sie uns bitte direkt an und veranlassen den Austausch.
Fehlalarm des MINOL-Rauchwarnmelders: Was ist zu tun?
Im Fall eines Fehlalarms können Sie den akustischen Alarm des Rauchwarnmelders durch Drücken des großen Testknopfes für 10 Minuten unterdrücken. Stellen Sie sicher, dass die Raucheintrittsöffnungen frei sind und kein Rauch in das Gerät eindringt.
Aufgrund einiger Meldungen durch Bewohner weisen wir darauf hin, dass leider das Risiko besteht, dass ein technisch fehlerfrei funktionierender Rauchwarnmelder, meistens aufgrund von Staubentwicklung, einen Fehlalarm auslösen kann. Leider macht Staub keinen Halt vor dem Rauchwarnmelder und dringt in geringen Mengen in das Gerät ein. Die Staubpartikel haben eine gewisse Ähnlichkeit mit Rauchpartikeln, besonders was ihre Größe anbelangt. Im Rauchwarnmelder lagert sich eine gewisse Menge an Staub ab und gelangt auch in die Messkammer des Gerätes. Das ansich ist noch nicht tragisch. Aber durch einen plötzlichen Luftzug, verursacht zum Beispiel durch Stoßlüften, einen Ventilator oder durch Türenschlagen, kann der auf dem Boden der Messkammer des Gerätes abgelagerte Staub schlagartig aufgewirbelt werden. Es entsteht eine Staub-Partikelwolke, die seitens der Elektronik von echtem Brandrauch nicht zu unterscheiden ist. Dieser Effekt kann auch dann auftreten, wenn ein relativ kühler Raum stark beheizt wird und daher Thermik an der Zimmerdecke entsteht. Sofern ein Rauchwarnmelder, scheinbar ohne ersichtlichen Grund (was stets zu überprüfen ist), einen Alarm abgibt, ist es zu 99 % ein durch eine Partikelwolke ausgelöster Fehlalarm. In viel selteneren Fällen kann ein Fehlalarm auch durch ein Kleinst-Insekt ausgelöst werden.
Was ist in diesem Fall zu tun? Um den Alarmton zu deaktivieren drücken Sie mittig auf das Gerät. Lösen Sie den Rauchwarnmelder von dem Befestigungsmittel durch eine Viertelumdrehung nach links. Setzen Sie bei Ihrem Staubsauger die Ritzendüse auf und stellen Sie den Staubsauger auf eine starke oder die höchste Saugleistung ein. Saugen Sie dann umlaufend entlang der Raucheintrittsöffnungen des Gerätes den Melder vorsichtig und gründlich ab. Setzen Sie den Rauchwarnmelder sodann wieder auf das Befestigungsmittel mit einer Viertelumdrehung nach rechts auf. In den meisten Fällen funktioniert das Gerät danach wieder störungsfrei.
Lässt sich der Fehlalarm wider Erwarten nicht beheben, kontaktieren Sie bitte ausschließlich die Mitarbeiter/-innen der GEWOGE unter 02373 9890 - 0.
Hinweis:
Keinesfalls dürfen Sie das Gerät selbst öffnen.