Die Wohnungssuche bei uns ist völlig kostenfrei und unverbindlich. Der Erwerb einer Mitgliedschaft ist erst dann erforderlich und möglich, wenn Sie eine Wohnung zur Miete bei uns gefunden haben. Um Ihnen bei Ihrer Wohnungssuche behilflich sein zu können, benötigen wir vorab einige Angaben von Ihnen, welche wir über unseren Interessentenbogen erfragen. Diesen können Sie online ausfüllen oder gerne bei einem persönlichen Besuch in unserer Geschäftsstelle während unserer Öffnungszeiten.
Sobald wir Ihnen eine passende Wohnung anbieten können, kontaktieren wir Sie. Wir weisen darauf hin, dass wir Ihre Daten für maximal 9 Monate speichern können. Sollten Sie sich nach diesem Zeitraum noch immer auf Wohnungssuche befinden, benötigen wir die Angaben erneut.
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die Voraussetzung für die Anmietung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung. Eine öffentlich geförderte Mietwohnung unter-scheidet sich zu einer freifinanzierten Wohnung durch die Höhe des Mietpreises, da dieser in der Regel geringer ist. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins erfolgt durch die Stadt Menden für unseren Bestand in Menden bzw. durch den Kreis Unna für die Wohnungen in Fröndenberg und ist von verschiedenen Kriterien, wie Einkommen, Anzahl der Haushaltsangehörigen, Familienstatus usw., abhängig. Darüber hinaus darf die Wohnung eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Als Einzelperson darf die Wohnung in NRW aktuell nicht größer als 50 qm sein. Pro zusätzlicher Person darf die Wohnung um weitere 15 qm größer sein.
Selbstverständlich bekommen auch Leistungsbezieher bei uns eine Wohnung, sofern wir das passende Angebot haben und die vorgegebenen Kriterien eingehalten werden können. So gelten nämlich gewisse Wohnungsgrößen und Vorgaben zu den Bruttokaltmieten (Kaltmiete inkl. kalter Nebenkosten). Informationen über die genauen Bedingungen erhalten Sie von Ihrem Jobcenter.
Die Kleintierhaltung, wie z.B. Hamster, Meerschweinchen, Fische usw. ist grundsätzlich erlaubt. Für die Anschaffung oder den Bezug mit einem Hund oder einer Katze bedarf es unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung. Sofern eine artgerechte Tierhaltung gewährleistet ist, die Nachbarn sich nicht über Geruchs- oder Lärmbelästigung beschweren und es sich nicht um sogenannte Listenhunde handelt, stehen wir der Tierhaltung positiv gegenüber. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, erteilte Genehmigungen aus den vorgenannten Gründen zu widerrufen. Besitzen Sie einen Hund/eine Katze oder spielen Sie mit dem Gedanken ein solches Tier zu halten, so sprechen Sie uns gerne an – gemeinsam finden wir eine Lösung.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und ist von allen Mietparteien im Mietvertrag zu unterschreiben. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In der Regel beträgt sie 3 Monate zum Monatsende.
Das Grillen mit Holzkohle oder Gas auf dem Balkon oder der Loggia oder auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen ist untersagt. Anders ist es bei Verwendung eines Elektrogrills, soweit unzumutbare Belästigungen der Nachbarn vermieden werden. Am besten sprechen Sie die Nachbarn vorab an.
Sie sind verpflichtet, uns einen solchen Umstand unter Angabe des Namens und Geburtsdatums der Person mitzuteilen.Die Miete oder die verbrauchsabhängigen Betriebskosten, die nach dem Verhältnis der Wohnfläche und nicht nach Personenzahl abgerechnet werden, ändern sich durch einen Ein- oder Auszug nicht.
Wir bemühen uns für entspannte Parkplatzsituationen in unserem Bestand zu sorgen. Mittlerweile gibt es viele Wohneinheiten, zu denen auch direkte Stellplätze/Garagen zugeordnet sind. Sollte die Nachfrage nach Stellplätzen und vor allem Garagen dann doch größer sein als unser Angebot, führen wir Wartelisten für Mieter, die Interesse an einer Anmietung haben. Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.
Bitte teilen Sie uns Änderungen zu Ihrer Person unbedingt schriftlich mit. So stellen Sie sicher, dass wir Ihre Angaben richtig verstanden haben.
Geschäftsanteile sind nicht mit einer Mietkaution gleichzustellen. Diese entfällt für Besitzer von Geschäftsanteilen. Gibt es Schäden in der Wohnung, können diese bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses allerdings auch anteilig für die Reparatur verwendet werden.
Durch die Zeichnung von Geschäftsanteilen werden Sie Miteigentümer unserer Genossenschaft. Wie fast alle Genossenschaften zahlen auch wir auf das eingezahlte Kapital eine Dividende - in den letzten Jahren regelmäßig in Höhe von 8 %.
Durch den Erwerb unserer Geschäftsanteile erhalten Sie ein lebenslanges Wohnrecht sowie ein Mitbestimmungsrecht. In der Mitgliederversammlung üben die Mitglieder die ihr nach Satzung und Gesetz obliegenden Mitwirkungsrechte aus und beschließen die Feststellung des Jahresabschlusses und die Gewinnverteilung. Sie wählen den Aufsichtsrat und entscheiden über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Eine Kündigung des Geschäftsanteils kann ausschließlich zum Jahresende (31.12.) unter Beachtung einer dreimonatigen Frist (bis spätestens 30.09.) in Schriftform erfolgen. Die Auszahlung des gekündigten Geschäftsanteils erfolgt nach der Mitgliederversammlung im darauffolgenden Jahr.
Ein Geschäftsanteil beträgt 600 Euro. Bei Eintritt in unsere Genossenschaft ist in der Regel zusätzlich zum ersten Geschäftsanteil ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 30 Euro sowie eine Anzahlung auf den zweiten Geschäftsanteil in Höhe von 20 Euro einzuzahlen.
Die zu zeichnenden Geschäftsanteile sowie das Eintrittsgeld sind vor Wohnungsübergabe grundsätzlich einzuzahlen.
Kurz nach der Mitgliederversammlung, die über das vorangegangene Geschäftsjahr beschließt, werden den Mitgliedern die Dividendenbeträge ausgezahlt.
In einem Schadenfall haben Sie verschiedene Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten. Gerne können Sie uns das Problem online über das Formular "Schadensmeldung" melden. Auch auf telefonischem Weg können Sie die zuständigen Mitarbeiter der Technik über Ansprechpartner*innen erreichen.
In dringenden Notfällen außerhalb unserer Geschäftszeiten kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Fachfirma.
Gesetzlich haben wir ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums Zeit, Ihnen die Betriebskostenabrechnung zukommen zu lassen. Sie erhalten Ihre Abrechnung beispielsweise für das Jahr 2020 bis spätestens zum 31.12.2021.
Dank der zügigen Arbeitsweise des Teams unserer Abteilung „Rechnungswesen“ ist es allerdings meist so, dass unsere Mitglieder und Mieter ihre Betriebskostenabrechnungen bis Mitte des Jahres nach dem Abrechnungszeitraum erhalten.
Zu erst einmal raten wir immer zu einem respektvollen Miteinander und dazu, mit den Nachbarn ein ruhiges und persönliches Gespräch zu führen. Bleibt dieses Gespräch ergebnislos bzw. ändert sich nichts an der Situation, können Sie sich gerne an uns wenden.
Beschwerden über Lärm müssen schriftlich erfolgen. Auf unserer Homepage finden Sie das Formular „Beschwerdeprotokoll“ zum Download. Bitte führen Sie dieses über 2-3 Wochen und reichen uns das ausgefüllte Formular unterschrieben (ggf. auch von weiteren Nachbarn) ein. Anschließend prüfen wir, ob ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt. Ist das der Fall, schreiben wir den betreffenden Mieter/die betreffende Mieterin an.
Selbstverständlich verfassen wir unsere Schreiben grundsätzlich allgemein. Ihr Name wird nicht erwähnt.
Wir weisen darauf hin, dass wir nie ausschließen können, dass Rückschlüsse auf Ihre Person gezogen werden, weil es beispielsweise schon ein persönliches Gespräch zwischen den Parteien gegeben hat.
Bitte informieren Sie uns telefonisch oder per Email. Wir verfassen dann ein gleichlautendes Schreiben, in dem wir alle Mieter/Mieterinnen der Hausgemeinschaft auffordern, das Treppenhaus/den Keller gemäß dem gültigen Putzplan zu reinigen.
Bitte informieren Sie uns telefonisch oder per Email über die Art und den Ort der Gegenstände, die unsachgemäß gelagert werden. Gerne können Sie Ihre Meldung auch durch die Übersendung von Fotos dokumentieren.
Wir verfassen sodann ein gleichlautendes Schreiben, das allen Mietern/Mieterinnen der Hausgemeinschaft zugesandt wird und fordern unter Fristsetzung zur Beseitigung der Gegenstände durch den Eigentümer auf.
Es ist nicht erlaubt, abgemeldete Fahrzeuge auf verkehrszugänglichen Flächen abzustellen, da diese nicht versichert sind. Bitte informieren Sie uns telefonisch, damit wir uns um die Beseitigung des Fahrzeuges kümmern können.