Kommen Sie gut durch den Winter - vermeiden Sie Unfallgefahr während der kalten Jahreszeit!
Bitte achten Sie zum Wohle aller Mitbewohner wie auch Besucher Ihres Hauses darauf, dass der Schneeräum- bzw. Streupflicht gewissenhaft nachgekommen wird. Die Hauszugangs- und Bürgersteigflächen (inkl. Hauseingang, Kelleraußentreppe, Mülleimerstellplätze, Wege zu Parkplätzen/Garagen) müssen nach Maßgabe der Ortssatzung der jeweiligen Stadt geräumt und gestreut werden. Zum Streuen sind nur „abstumpfende Mittel“ (Sand oder Sandgranulat) erlaubt. Salz ist grundsätzlich verboten (Ausnahme: Blitzeisgefahr).
Welche Flächen von Ihnen explizit geräumt bzw. gestreut werden müssen, können Sie durch unseren Service schnell herausfinden. Klicken Sie auf die Kategorie mit dem Anfangsbuchstaben der Straße und wählen aus dem Straßenverzeichnis Ihre Adresse aus. Mit einem Klick auf „Download“ erhalten Sie eine Übersichtskarte im PDF-Format. Aus dieser Übersichtskarte können Sie die Winterdienstflächen und die Zuständigkeit ersehen.
Sollten Sie aus Altersgründen, aufgrund von Krankheit oder Ortsabwesenheit nicht selbst in der Lage sein, den Winterdienst durchzuführen, sind Sie verpflichtet eine Vertretung zu beauftragen (andere Person oder Firma) oder den Dienst mit einem Mitbewohner Ihrer Hausgemeinschaft zu tauschen.
Abschließend empfehlen wir Ihnen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eventuelle Schadenersatzansprüche Dritter bearbeitet und im Falle eines tatsächlich bestehenden Anspruchs ausgleicht.
Zu guter Letzt noch ein Hinweis: Wir bitten Sie, uns umgehend darüber zu informieren, falls sich am Dach Ihres Hauses große Eiszapfen bilden bzw. die Gefahr einer Dachlawine besteht, damit unsererseits schnellstens Abhilfe geschaffen werden kann.
Sie haben noch weitere Fragen? Unser Team gibt Ihnen gerne Auskunft.
Ihre
GEWOGE
Die jeweiligen Ortssatzungen finden Sie aktuell unter:
Menden:
http://www.menden.de
Iserlohn:
http://www.iserlohn.de
Fröndenberg:
http://www.froendenberg.de